Park- & Fahrfreuden in Florenz Waghalsig, sehr waghalsig. Ob die beiden FIAT 500 um diese Zeit diese Straße der Innenstadt von Florenz durchfahren durften? Wer weiß. Genauer weiß man - zumindest als Ausländer - es nach rund 15 Monaten. Denn in dieser doch recht kurzen Zeit stellt die florentinische Amtsperson die dazu passende Verkehrsübertretung fest. In der dazu und per Einschreiben zugestellten ‘Feststellung einer Übertretung der Strassenverkehrsordnung nach Verkehrsdekret vom 30. April 1992’ heißt es in wohl formuliertem, aber trotzdem falschem Deutsch wörtlich, daß die Übertretung nicht sofort (!) bekannt gegeben werden konnte, da die Übertretung von einer zugelassenen Fotoüberwachungsanlage erfaßt wurde. Aha. Aber über Belanglosigkeiten bei der grammatisch richtigen Zeitwahl kann der Beschuldigte getrost hinweggesehen, wenn der auf der Rückseite des erhaltenen Schreibens genannte - und sogar als Sanktionsbetrag in reduziertem Maß bezeichnete - Betrag staunend wahrgenommen wird. Nur schmächtige Euro 110,75 werden für das 30 Sekunden dauernde Durchfahren einer gerade zu diesem Zeitpunkt nicht ohne dazugehörigem Berechtigungsausweis befahrbaren Straße berechnet. Sogar inklusive der der Gemeinde Florenz entstandenen Kosten. Allerdings sind Verkehrsübertretungen dieser Art in Florenz (und auch in Pisa) kaum zu vermeiden, da die aufgestellten Verkehrsschilder und deren Zusatztexte beim Passieren kaum zu erfassen geschweige denn zu verstehen sind. Im Fazit sind dies Fälle einer üblen Wegelagerei, deren erhobene Gelder in keinem Verhältnis zur begangenen Übertretung stehen und mafiosen Charakter zeigen. Trost spendet dann allerdings die schöne Lederjacke, die man aus der quantitativ und qualitativ überzeugenden Auswahl an der Piazza bei Santa Crocce für einen wirklich sehr günstigen Preis erworben hat. Da ist dann schon der Preis für das Bußticket locker enthalten. So feixt er, der Florenz-Besucher, das nächste Mal eben nicht mehr nach Florenz. Die Stadt wird es danken, ein Auto weniger.
PS: Wer innerhalb von 60 Tagen die reduzierte Summe nicht bezahlt, wird mit Euro 184,75 zzgl. Kosten, Auslagen und Zinsen im Einzugregister eingetragen. Dies gilt in ganz Italien und kann bei Wiedereinreise zur Sicherstellung und anschließender Verwertung des Fahrzeugs führen. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird dabei nicht beachtet.
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