FIAKER am Heldenplatz in Wien Wer gedenkt den Urlaub als Ausländer in Österreich mit dem Auto zu verbringen, sollte ab sofort noch mehr Vorsicht und gegenüber den einheimischen Behörden ein gerüttelt Maß an Argwohn walten lassen. Denn Österreich schreckt Verkehrssünder und solche, die es werden könnten, mit unangenehmen Maßnahmen ab. Seit diesem Jahr haben Polizei und Ordnungsbehörden ein schärferes Instrumentarium, Verkehrssünder zur Kasse zu bitten. „Schon beim Verdacht einer Übertretung können die Behörden als vorläufige Sicherheit einen Betrag von bis zu 1.308 € festsetzen“, warnt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck, „und der muß vor Ort bezahlt werden. Denn bis zur Leistung dieser Sicherheit können die Behörden eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und durchsetzen.“ Im Zweifel sind also die Fahrzeugschlüssel abzuliefern, oder es gibt eine Kralle ans Rad. Damit spricht Österreich Verkehrssündern gegenüber eine klare Sprache. Trotzdem sollen diese Maßnahmen, so der Wille des Gesetzgebers, verhältnismäßig sein, müssen also in einer vernünftigen Relation zur vermuteten Verkehrsübertretung stehen. Das Verhältnis setzt allerdings der örtliche Uniformierte fest. Andererseits macht der Gesetzgeber kein langes Federlesen: Wird die Unterbrechung der Fahrt nicht binnen 72 Stunden aufgehoben, die Sicherheit also gezahlt, kann die Behörde das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen. „Wichtig zu wissen ist, daß diese Maßnahmen bereits beim Verdacht einer Verkehrsübertretung greifen“, stellt Tramposch klar, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsverbund Geneva Group International (GGI) ist, „es muss nicht juristisch abschließend geklärt sein, ob der Beschuldigte auch wirklich Unrecht getan hat.“ Auto-, Lkw- oder Motorradfahrer müssen sich vor dieser neuen Regelung nicht nur im Straßenverkehr in Acht nehmen: Auch beim Verdacht, eine gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben, etwa eine Körperverletzung oder eine vorsätzliche Sachbeschädigung, kann eine entsprechende Sicherheitsleistung eingefordert und durch ein Festsetzen des Fahrzeugs durchgesetzt werden. Und zwar immer dann, wenn anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht oder die Durchführung des Strafverfahrens wesentlich erschwert sein wird. Tramposch: „Mit den neuen Regelungen sind einige Schlupflöcher gestopft worden, die sich vor allem Urlaubern und Durchreisenden geboten haben.“ Mögliches Fazit: Wenn schon auf die Straßen Österreichs, dann höchstens mit dem Fiaker. Zum Beispiel in Wien.
Und warum auch Florenz nicht gerade zu den freundlichsten Gemeinden Europas gehört, zeigt sich im nächsten Bild des Tages an dieser Stelle.
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